Unsinnige Aussagen (1)

Immer wieder geschrieben und gesprochen, aber nach meinem Dafürhalten eine total widersinnige Aussage.

Wenn jemand verdächtig ist etwas Unrechtes angestellt zu sagen, dann klagt man ihn an. Weil man den Verdacht hegt, dass er *schuldig* ist.

Das ganze mit dem Satz: ” Es gilt die Unschuldsvermutung “ zu garnieren ist dreist. Ich klage doch niemanden an, weil ich vermute, dass er unschuldig ist.

-> ” Es gilt die Schuldsvermutung ” (ein zugegebenermaßen seltsames Wort, das aber den Sachverhalt so darstellt, wie er ist)

Sylvia – total unschuldig :grin:

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15 Antworten auf Unsinnige Aussagen (1)

  1. tmp sagt:

    Das mit der “Unschuldsvermutung” ist das Eine…
    Aber für wen gilt die Eigentlich wirklich… :shock: :arrow: :roll:

    Okay, anklagen, ob schuldig oder nicht, tun wir ganz gern…
    Ich habe jüngst wieder ein Beispiel eines Falles von einem angeblichen sexuellen Übergriff eines Krankenpflegers auf eine Minderjährige in der Charite´ in Berlin ganz hautnah mitbekommen…
    Das wurde gleich total ausgebreitet in der einschlägigen Pressen (“BILD”, “Berliner Kurier”…) und es galt KEINE Unschuldsvermutung… :!: :!: :!:
    Die Charite dem Verdächtigen sofort fristllos gekündigt und dafür gesorgt, dass dieser Mann ( Ende 50 ) in Berlin keine Anstellung mehr findet…

    Der Staatsanwalt hat das Verfahren eingestellt wegen mangelnder Glaubwürdigkeit der Klägerin…
    Darüber hat die Presse dann nicht mehr auf der Titelseite berichtet…

    Ich weiß es aber unmittelbar von der Vorgesetzten des betroffenen Pflegers, der keinen Anspruch auf Rehabilitation hat…

    Die “Unschuldsvermutung” steht eben nur auf dem Papier, aber die Realität sieht ganz anders aus…

    Ich erinnere mich an den Fall des in einem Emdener Parkhaus nach sexuellem Missbrauch getöteten 8-jährigen Mädchens vor ein paar Monaten, wo der aufgebrachte Mopp schon zur Stürmung der Polizeiwache angetreten war, um den fälschlich Verdächtigten zu lynchen…

    Was aus diesem jungen Mann ( ich glaube, er ist jetzt 18..?? ) geworden ist, weiß auch niemand so genau…

    Die”Unschuldsvermutung” ist nicht viel wert, wenn es drauf ankommt… :evil:

  2. tmp sagt:

    Liebe Sylvia, mir ist grad aufgefallen, dass mit der Systemuhr bei Dir was nicht stimmt, denn danach hast Du Deinen neuen Artikel erst nach meinem Kommentar veröffentlicht… :shock: :arrow: ;-)

    • tmp sagt:

      Ich vermute, da hat sich irgendwo die “Sommerzeit” festgebissen… :roll:

    • Sylvia sagt:

      Das könnte ein Zeichen und eine Aufforderung sein, dass ich nicht soviel in der Vergangenheit rumhängen soll. :grin:

      Daraus könnte man ein neues Blogkonzept machen.
      Ihr schreibt Kommentare und ich erstelle anschließend einen Artikel, der dazu passt. :mrgreen:

  3. tmp sagt:

    By the way..:

    Das neue Blogkonzept lebe ich übrigens schon seit langer Zeit, liebe Sylvia, denn ich wohne schon seit 55 Jahren in meiner Heimatstadt, die es Eigentlich erst seit 47 Jahren gibt… :shock:

  4. Auch schön: “Gegen XY wird wegen Z ermittelt” – eigentlich ein ganz neutraler Satz, aber sehr oft in Berichten über irgendwie mißliebige Menschen zu finden mit dem Unterton “Da sieht mans mal wieder, so ist der”.
    Aber ermittelt wird ja deshalb, weil es nicht sicher ist, ob XY was Böses getan hat oder nicht. Und – keiner von uns weiß, ob gegen ihn zur Stunde ermittelt wird oder nicht (es sei denn, man weiß positiv, daß ja). Denn die meisten Ermittlungen kriegen wir ja gar nicht mit, die Kripo plaudert ja nicht auf facebook über ihre Arbeit.
    Wenn ich z.B. in einer Gegend gesehen wurde, in der am selben Tag jemand totgeschlagen wurde, und dann gibt es noch eine Zeugenaussage, daß neben der Leiche eine dicke brünette Brillenträgerin stand, dann wird gegen mich ermittelt. Wenn die Polizei eine Weile braucht, um herauszufinden, daß ich in der Gegend nur war, weil ich ganz in Ruhe spazierengehen wollte, wofür es leider keine Zeugen gibt, weil ich alleine spazieren war, dann wird die Boulevardpresse und vermutlich bald auch die angeblich seriöse Presse unter Benutzung des Polizeifunks “recherchieren”, daß ich schon immer ein ganz schlimmer Finger war.
    Und sie wird melden, womöglich mit Bild, daß gegen mich “in einem Mordfall ermittelt” wird.

    • tmp sagt:

      Da hilft nur eins..:

      Ganz schnell zum Friseur und Haarefärben… :cool:

      • Das wäre die sicherste Methode, die Verdächte gegen mich zu erhärten. Was ich meinte und wovon ich fälschlich annahm, daß es klar war: Ermitteln heißt sich bemühen, die Wahrheit herauszufinden. Nicht: Ermitteln heißt sich bemühen, jemanden in den Knast zu bringen, der in der Nähe war.

  5. Aber nochmal zu Anklage: Doch, ein Mensch kann aufgrund eines Verdachts angeklagt werden. Formal gilt auch bei äußerst starkem Verdacht die Unschuldsvermutung, trotzdem wird angeklagt – das heißt aber eben noch nicht: verurteilt. Ich glaube, die Schwierigkeit liegt darin, daß Anklage und Urteil im allgemeinen Denken fast identisch scheinen, dabei ist ein himmelweiter Unterschied zwischen ihnen.

    • tmp sagt:

      Problematisch wird es eben in dieser Situation, dass Anklage und Urteil in den Köpfen vieler Menschen dasgleiche bedeuten, wenn sich der Verdacht als falsch herausstellt…
      Damals in Emden und heuer in Berlin hat sich der Anfangsverdacht NICHT bestätigt, aber den beiden Betroffenen ist es so ergangen, als wären sie rechtskräftig verurteilt worden…
      In Emden wäre sogar beinah eine nicht wieder gutzumachende Katastrophe passiert…
      Das ist irgendwie ganz schlimm, aber im Moment hab ich auch keine Lösung parat… :roll:

      • Leider scheint so eine Art “zutiefst ungesundes, sich gesund vorkommendes Volksempfinden” ziemlich tief in ziemlich vielen Köpfen zu nisten. Das äußert sich dann in Selbstjustiz, ohne auch nur sekundenlang nachzudenken. :cry:

  6. Sylvia sagt:

    Für mich ist es einfach unlogisch eine Unschuldsvermutung auszusprechen, denn man kann weder das eine (schuldig) noch das andere (unschuldig) bis zur Klärung des Sachverhalts wissen.

    Anklage wird erhoben, weil jemand einen anderen Menschen eine Schuld zuweist. Dann wird ermittelt. Dies sollte günstigerweise ein neutraler Zustand sein, in dem man einfach noch nichts weiß, auch nicht, dass eine Unschuld vorliegt. Warum man dann die Unschuldsvermutung als Gegengewicht zur Schuld auf die Waagschale wirft, ist mir ein sprachliches Rätsel.
    Aber Justicia wird ja so dargestellt, zwei Waagschalen in der Hand …

    Ich denk’, es der Begriff *Vermutung* , der mich stört. Denn um etwas zu vermuten, müßte ich eigentlich schon was wissen, was diesen Sachverhalt bestärkt.

    • Claudia sagt:

      Die Vermutung, jemand sei einer bestimmten Tat nicht schuldig, wird immer dadurch gestärkt, daß logischerweise die meisten Menschen genau diese Tat nicht begangen haben.
      Hätten wir die Unschuldsvermutung nicht im Gesetz verankert, so wäre das Rechtssystem auf der grundsätzlichen Annahme von Schuld aufgebaut. Die Anklage und der Schuldspruch würden sehr nah zusammenrücken, fast deckungsgleich werden. Die Folgen wären schlampige Ermittlungen und haufenweis Fehlurteile ohne Revision.

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