Kann man sich entschuldigen?
Angenommen, ich bin verabredet, und dann kommt mir ein wichtiger Grund wie Zahnweh oder Arbeitsamt oder beides dazwischen. Dann kann ich mich selbst ent-schuldigen, indem ich die Verabredung absage und erkläre, daß ich tatsächlich keine Schuld habe, wenn sie verschoben werden muß.
Meistens aber wird der Ausdruck “er entschuldigte sich” völlig falsch gebraucht. “Der Täter entschuldigte sich bei seinem Opfer” ist sprachlicher Nonsense; wer einem anderen etwas angetan hat, kann allenfalls um Entschuldigung bitten - und muß damit leben, daß der Geschädigte sie nicht gewährt.
“Ich entschuldige mich” heißt - außer in Fällen wie dem obengenannten, wo wirklich die eigene Ent-Schuldigung möglich ist - implizit: Ich bin überzeugt, den anderen gar nicht wirklich geschädigt zu haben; er soll sich nicht so anstellen.
Und wie ist das nun mit dem anderen? Kann das Opfer den Täter ent-schuldigen?
Wo jemand einen anderen fahrlässig oder absichtlich geschädigt hat, also an dem anderen schuldig geworden ist, wird durch das Verzeihen des Geschädigten nicht das Geschehene verändert, also auch nicht das Schuldigwerden aufgehoben. Hier kann man ent-schuldigen verstehen als ein Sich-Entfernen vom Gedanken an Schuld und Vergeltung. Das kann sinnvoll nur der Geschädigte, nicht der Schädiger leisten.