… indem es sinngemäß hieß, dass ein Mensch, der selbst nichts gilt auch andere nicht gelten lässt.
Das Original hat jemand in die Welt gehustet, der seit 34 Jahren tot ist. Einerseits kann man davon ausgehen, dass es sich hierbei um einen stabilen Endzustand handelt, an dem sich so bald nix ändern wird, – von Verwesung und Wiedergeburt mal abgesehen -, andererseits hat der Verblichene noch immer die jenseitige Hand auf den diesseitigen Rechten.
Man darf ja erst 70 Jahre, nachdem jemand was gesagt hat, dieses wiederholen.*** Oder man muß 1000 Euros zahlen.
Ich hab’s mir nochmal durchgelesen, das Gedicht und bin zu dem Schluß gekommen, dass es mir das nicht Wert ist.
Das einzige, was ich euch anbieten kann, ist, dass ihr einfach in 36 Jahren noch mal vorbeischaut, da wird an dieser Stelle dann das Originalgedicht stehen.
Is jetzt irgendwie auch kein richtiger Rausreißer, aber wie es eben so is’ im Leben, auf manches muß man ganz schön lange warten
Sylvia
*** Vielleicht könnt ihr das beim nächsten Streit daheim ins Rennen werfen. Rechnet euch keine allzu großen Chancen aus, aber probieren könnt ihr es ja.
ein schönes Gedicht
Und fordert hier der abmahnhai
“Euro zehn mal hundert”,
dann guckt der blogger sehr verwundert,
und mit dem gelten wollen ist’s vorbei…
Noch nicht 70 Jahre tot ?
Ok, ich nehm’s raus.
Abmahnung aus dem Jenseits ?
Hast du da vielleicht irgendwelche Kontakte ?
E.R. ist 1976 gestorben.
Die Abmahnhaie sind höchst lebendig.
Und bedenke: “Ach du lieber Valentin, alles ist hin…”
Wikiquote hat es zwar. Aber ein Zitat muss, wenn ich es richtig verstehe, eien gewissen Zusammenhang zum Thema erkennen lassen. Wenn du etwas zur Geltungssucht des Menschen schreibst, kannst du es einbauen. Wenn das Zitat alleine gelten soll, dann sollte auch ein Anwalt in der Nähe sein, der aus Sympathie Schnäppchenpreise bietet.
Ja, ich könnte ein Buch drumherum schreiben !
Mein Zusammenhang wär gewesen: Name des Schöpfers und seine Schöpfung
Bei Gott würd das durchgehn !
Und er ist doch das höchste Gericht, oder ?
Der Grund für diese Regelung ist sogar einsehbar. Der Gesetzgeber war der zutreffenden Ansicht, daß die meisten Literaten zu Lebzeiten nicht allzu viel zum Familieneinkommen beitragen. Da sollte den armen Hinterbliebenen wenigstens nach dem Tod des Literaten ein bissel was aufs Konto kommen.
Siebzig Jahre finde ich zwar übertrieben – zehn täten es meiner Meinung nach völlig. Aber ich halte mich als Rezitatorin ganz schrecklich gewissenhaft an diese Regelung. Abgesehen davon gibt es ja sogar einige lebende Literaten, die man mal freundlich fragen darf, ob man sie – mit Quellenangabe natürlich – zitieren darf.
Bei Gott kann man m.E. davon ausgehen, daß der Urheber des Werkes nicht nur zustimmt, sondern ausdrücklich gutheißt, wenn man ihn zitiert.
Mit christologischem Ansatz kann man auch davon ausgehen, dass Gott schon länger als 70 Jahre tot ist. Wie viele Jahre nach der Auferstehung vergangen sind, danach fragt das Urheberrecht nicht.
Ich finde 70 Jahre auch zu lang. 30 Jahre, wie früher, finde ich angemessen. Das ist etwa eine Generation, so dass die direkten Erben etwas davon haben.
@Claudia: Ja, unter dem *zu Lebzeiten nicht viel zum Familieneinkommen beitragen* Aspekt kann ich das nehmen.
Sonst erscheint mir das alles ein bissi kleinkariert, denn viele Zitate sind ja fast schon so was wie geflügelte Worte, was eben auch den sehr verehrten Herrn Valentin betrifft z.B.
Gedichte sind da wieder was anderes, aber Sätze ?
Und zu lang ist das auf alle Fälle, die 70 Jahre; außerdem: wenn die Sachen niemand mehr zitiert, geraten sie irgendwann in Vergessenheit und ob das im Sinne des Wortspenders war, ist fraglich.
Der Wortspender möchte ja einen kleinen (Neben-)Verdienst. Und das Urheberrecht gönnt es auch reichlich den Erben.